
Medizinrecht Düsseldorf
Telefon
0211 / 355 83 14
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
- und Menschen machen Fehler:
Diagnosefehler sind statistisch relativ häufig. Ärzte stehen dabei vor dem Problem, dass Beschwerden oft nicht einer eindeutigen Krankheit zugeordnet werden können. Ein Fehler des Arztes liegt dann vor, wenn die diagnostische Bewertung für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheint.
Von Seiten des Strafrechts her betrachtet handelt es sich bei jedem medizinischen Eingriff tatbestandlich um eine Körperverletzung. Hierbei ist der behandelnde Arzt nur dann gerechtfertigt (und damit straflos), wenn der Patient ausreichend aufgeklärt wurde und somit fehlerfrei in die Körperverletzung einwilligen konnte.
Der Arzt muss bei der Behandlung die richtige Methode anwenden. Entspricht die Behandlung nicht den Regeln der "ärztlichen Kunst", liegt ein Therapiefehler vor. Therapiefehler verstoßen gegen die zum Zeitpunkt der Behandlung anerkannten Standards.
Schon kleine Unachtsamkeit können lebensbedrohliche Folgen haben. Dies gilt besonders in der Pflege sehr kranker oder alter Menschen. Die häufigsten Pflegefehler sind Infektionen, zu hochdosierte Medikamente, Austrocknen, Blutergüsse, Brüche oder andere Verletzungen, Dekubitus und Verschlechterung des allgemeinen gesundheitlichen Zustands wegen Verschleppung.
Herumliegende Spritzen, nicht aufgefüllte Desinfektionsbehälter, ungeputzte Zimmer: Die Hygiene in manchen Krankenhäusern gibt Anlass zur Sorge.
Besondere Regeln müssen beachtet werden, wenn sich ein Medizinprodukt als schadhaft erweist. Schmerzensgeld und Schadensersatz schulden die Hersteller der medizinischen Produkte wie z.B. Implantaten, Herzschrittmachern, Pflastern, Blutdruckmessgeräten, Zahnkronen, künstlichen Hüftgelenken oder Herz-Lungen-Maschinen.
Patienten vermuten häufig keinen Zusammenhang zwischen falschen Arzneimitteln und der Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Gerade bei älteren Menschen müssen Ärzte besonders aufmerksam sein, weil Tabletten im Alter anders wirken als in der Jugend.
Besonders ärztliche Fehler bei der Geburt haben eine unermessliche Tragweite. Sie können ein ganzes Leben zerstören. Betroffene Kinder sind in manchen Fällen ein Leben lang schwerstbehindert und Pflegefälle.
Zahnärzte haften grundsätzlich nach denselben Kriterien wie andere Ärzte auch. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z.B. ein Nachbesserungsrecht.
Auch wenn im Bereich der Schönheitschirurgie ein besonderer Boom festzustellen ist, drohen auch hier Risiken, wie es bei jedem medizinischen Eingriff möglich ist. Gerade hier sind Schadensersatzansprüche besonders wichtig, weil die gesetzlichen Krankenkassen Schönheitsoperationen und die Beseitigung von Kunstfehlern nicht tragen. Sogar Krankengeld kann die Krankenkasse für die Dauer der Folgebehandlung ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern.