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Im Mietrecht berät Herr Rath seine Mandanten u.A. in den Bereichen der Vertragsgestaltung, bei Betriebskostenabrechnungen, bei Fragen zu Mieterhöhung bzw. Mietminderung im Fall von etwaigen Mängeln, sowie über Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
![]() Im Ramhen des Wohnungseigentumsrechts beantwortet Rechtsanwalt Rath Fragen zu den Themen Wohnungseigentum / Teileigentum sowie zur Abgrenzung zum Sondereigentum. Regelungen, Beschlüsse und Vereinbarungen bei Eigentümerversammlungen etc. |
![]() Themengebiete des Sozielrechts, in denen Herr Rechtsanwalt Rath Beratungsleistungen anbietet, umfassen u.a. das Schwerbehindertenrecht, Fragen zur Grundsicherung, Kinder- und Jugendhilfe, sowie das Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld. |
![]() Frau Rechtsanwältin Merkel leitet seit September 2019 unser Referat für Arbeitsrecht. Ihre zehnjährige Berufserfahrung als Leiterin der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebs steht Ihnen damit zur Verfügung. |
![]() Rechtsanwalt Rath vertritt ihre Rechte bei ärztlichen Kunstfehlern konsequent. Er setzt Schmerzensgeldansprüche durch und berät und vertritt Sie auch, wenn Erwerbsminderungsrente, Leistungen der Unfallversicherung oder die Feststellung einer Schwerbehinderung in Betracht zu ziehen sind. |
Bei Problemen mit dem lieben Nachbarn kann Herr Rechtsanwalt Rath schon vor Einschaltung der Gerichte tätig werden und so dabei helfen, mitunter kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass bereits bei Schiedsverfahren vor den Schiedsämtern sehr gute Ergebnisse erzielt werden, die zur Befriedung auf beiden Seiten der Grundstücksgrenze führen - auch wenn diese erst ermittelt werden muss.
![]() Rechtsanwalt Rath vertritt Makler und Hauskäufer in allen Angelegenheiten rund ums Maklerrecht. Angefangen bei Fragen zu Maklerlohn und Provision über Einhaltung der Lauterkeitsregeln der Makler bis hin zur Vertragsgestaltung. |