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… ein Mieter den zur Kündigung führenden Mietrückstand wenige Tage nach Zugang der Kündigung begelicht, ist auch eine Kündigung mit ordentlicher Frist unwirksam. Dies gilt umso mehr, wenn das Mietverhältnis über 20 Jahre dauerte und es in dieser Zeit nie zu einem Zahlungsverzug gekommen war.
LG Berlin, Urteil vom 04.10.2013, 63 S 421/12