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Erwerbsminderungsrente und Arbeitsunfähigkeit

Was ist die Erwerbsminderungs­rente?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, ersetzt die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Lohnersatzleistung  Ihr Einkommen. Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind und noch einige Stunden täglich arbeiten können, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch verdienen können.

Wichtig:

Sie dürfen das Regelalter für die normale Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Das ist bei den meisten mittlerweile ein Alter von 67 Jahren.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Das müssen Sie der Rentenversicherung mit geeigneten ärztlichen Attesten nachweisen. Eventuell fordert die Rentenversicherung Sie auch noch zu einer gutachterlichen Untersuchung auf.

Für Menschen mit Behinderung gelten folgende besondere Voraussetzungen:

Voll erwerbsgemindert sind behinderte Menschen grundsätzlich auch, wenn Sie:

  • in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder
  • in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und
  • wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Arbeit in Behindertenwerkstatt

Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, erhalten Sie auch dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie 20 Jahre ununterbrochen arbeitsunfähig in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet haben.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Wer ab dem 01.01.2019 eine Erwerbsminderungsrente erhält, den behandelt die Rentenversicherung gemäß § 253a SGB VI so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Bei Rentenbeginn davor endet die Zurechnungszeit früher, im Fall des Beschwerdeführers mit 60. Pro Jahr werden außerdem Abschläge in Höhe von 0,3% pro Monat vorgenommen, das man früher in Rente geht bezogen auf die Regelaltersgrenze. Der Abzug beträgt maximal 10,8%. Sie werden also so behandelt, als hätten Sie wie in der Vergangeheit gleichbleibend bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Voraussetzung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

Höhe einer Teilrente

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Dann müssen/können Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, um Ihr Einkommen zu verbessern.

Rente wegen teilweiser Erwerbminderung und weiteres Einkommen

Dann gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Bei Überschreiten wird Ihre Rente gekürzt. In zeitlicher Hinsicht müssen Sie beachten, dass Sie nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten dürfen.

Erwerbsminderungsrente und Nebenjob

Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und mehr als € 6.300,-- jährlich verdienen, wird Ihre Rente gekürzt oder sogar versagt.

Höchstarbeitszeit nicht überschreiten!

Weiter dürfen Sie in zeitlicher Hinsicht weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Ansonsten wird auch hier gekürzt oder versagt.

Versicherungsrechtliche Voraussetungen für eine Erwerbsminderungs­rente?

Reha kommt vor Rente

Vorrang hat die ärztliche und therapeutische Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, damit Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen können. Die Möglichkeiten dafür sind:

  • Verbesserung der Arbeitsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation.
  • Berufliche Rehabilitation, auch durch berufliche Neuorientierung.

Wartezeit:

  • Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitsunfähigkeit (= Erwerbsminderung) sozialversichert gewesen sein.
  • In diesen fünf Jahren müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, also wen Sie einer versicherten Beschäftigung nachgegangen sind.

Besondere Anrechnung auf die Wartezeit

Zahlung von Sozialversicherungsabgaben und gleichgestellte Zeiten

  • Beitragszeiten, das können zum Beispiel Pflichtbeiträge sein, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt oder als Selbständige/Selbständiger alleine gezahlt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Zeiten, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben,
  • freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben,
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre,
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
  • Zeiten aus Minijobs (ohne eigene Beitragsaufstockung allerdings nur anteilig),
  • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern,
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR).

Das EU-Recht zur Freizügigkeit ermöglicht es, dass Erziehungszeiten, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat absolviert wurden, bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung berücksichtigt werden.

EuGH, Urteil vom 22.02.2024 - C-283/21

Der Europäische Gerichtshof bestätigte dies aufgrund einer Vorlage des LSG Nordrhein-Westfalen. Eine deutsche Staatsangehörige, die in den Niederlanden lebte und dann nach Deutschland zurückkehrte, erhielt eine solche Rente, jedoch wurden die Erziehungszeiten für ihre Kinder in den Niederlanden nicht berücksichtigt.

Der EuGH entschied, dass Deutschland diese Zeiten dennoch berücksichtigen müsse, da eine ausreichende Verbindung zwischen den Erziehungszeiten und den Versicherungszeiten in Deutschland bestehe, auch wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland gearbeitet hatte.

Unverschuldet keine Möglichkeit zur Zahlung von Sozialabgaben

Wenn Sie schwanger oder arbeitsunfähig waren, dann wird die Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet und der Fünfjahreszeitraum um diese Zeit in die Vergangenheit verlängert. So können Sie auch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge erreichen.

Arbeitsunfähigkeitsrente älterer Arbeitnehmer

Wenn vor 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wurde und seitdem bis zur Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen Zeiten zur Erhaltung von Anwartschaften beispielsweise durch freiwillige Beiträge oder Arbeitslosigkeit(dann weitere Voraussetzungen erforderlich) vorliegen, können Sie auch rentenberechtigt sein, auch wenn Sie nicht in 36 Monaten  innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitsunfähigkeit Pflichtbeiträge leisten konnten.

Weitere Ausnahmen von der Wartezeit

Sie brauchen die Wartezeit nicht zu erfüllen, wenn folgende Gründe zur Erwerbsminderung geführt haben:

  • ein Arbeitsunfall.
  • eine Berufskrankheit.
  • eine Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung.
  • politische Haft.

Wartezeit 12 Monate

Dann reicht die Zahlung eines einzigen Pflichtbeitrags aus. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit müssen Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig sozialversichert beschäftigt gewesen sein. Wenn nicht, müssen Sie mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren vor Unfall oder Erkrankung gezahlt haben.

Erwerbsminderungsrente unmittelbar nach der Ausbildung

Außerdem müssen Sie keine fünf Jahre Wartezeit erfüllen, wenn Sie

  • innerhalb von sechs Jahren nach Ausbildungsende voll erwerbsgemindert geworden sind, und
  • in den zwei Jahren davor mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Der Zeitraum von zwei Jahren vor der Arbeitsunfähigkeit verlängert sich um Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um sieben Jahre.

Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für Alle Fälle"

herausgegeben von der Deutschen Rentenversicherung

An dieser Stelle verlinken wir die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für Alle Fälle", die von der Deutschen Rentenversicherung herausgegeben wird. Sie soll Ihnen eine Hilfe sein, den richtigen Rechtsbeistand zu finden.

Auslage in unserer Kanzlei für Patienten

Wir überlassen unseren Mandanten die Broschüre zusammen mit unserem ersten Anschreiben. Bitte vergleichen Sie die dortigen Empfehlungen mit unserer Arbeitsweise. Sie werden feststellen, dass Sie bei uns den richtigen Partner an ihrer Seite gefunden haben - auch weil wir rechtsgebietsübergreifend alle medizinischen Rechtsleistungen aus einer Hand anbieten können.

Hier können Sie den Ratgeber als PDF downen (Link)